Dieter Schröder nimmt Euch mit an einen Fluss mit vielen Gesichtern und Möglichkeiten. Die Lahn hat Raub- und Friedschfans einiges zu bieten.
Mit 245 Kilometern ist die Lahn der siebtlängste Nebenfluss des Rheins. Sie entspringt im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen und endet in Rheinlandpfalz. 165 Kilometer ihres Weges verlaufen durch Hessen und wir stellen Euch in diesem Beitrag zwei Streckenabschnitte aus Mittelhessen vor.
Wetzlar-Räuber
Beginnen wir in Wetzlar, wo die Lahn vom örtlichen Angelsportverein bewirtschaftet wird. Hier geht die Gaststrecke vom Auslauf des Schleusenkanals bei Naunheim bis zur Mündung der Dill. Besonders Raubfischanglern hat es diese Strecke angetan. Überwiegend wird auf Barsch und Hecht geangelt, wobei Kunstköder erste Wahl sind. Aber auch Zander und Welse gehen hier an die Haken. Beim Grundangeln auf Wurm oder Fischfetzen lassen sich im Sommer Aale fangen, Nachtangeln ist hier allerdings nicht gestattet. Aber auch Friedfischangler sind hier durchaus aktiv. In den ruhigen Flussabschnitten bieten sie ihre Köder den Karpfen, Schleien und Brassen an. Stellen, an denen sich Krautbeete gebildet haben, sind besonders vielversprechend. Hiervor lauern aber auch immer wieder Hechte auf Beute.
In den schnelleren Bereichen lassen sich Döbel und Barben zum Biss verleiten, so zum Beispiel unterhalb der „Alten Lahnbrücke“ oder oberhalb der Dillmündung. Rotaugen kommen in der gesamten Strecke vor und hin und wieder gehen auch Forellen ans Band. Geangelt werden darf mit zwei Ruten, davon eine auf Raubfisch, in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
Friedlich Flussab
Gehen wir einige Kilometer flussab, so erreichen wir die Strecke des FSV Oberlahn. Die Gaststrecke beginnt hier an der Kreisgrenze bei Lahn-Kilometer 32 und endet an der Gemarkungsgrenze Steeden bei Kilometer 70. Es stehen dem Angler als Kilometer Lahn zur freien Auswahl. Im Gegensatz zur Wetzlarer Strecke darf nur mit einer Rute geangelt werden und der Einsatz von toten Köderfischen und Kunstködern ist nicht gestattet, für Hechte besteht ein Entnahmeverbot. Allerdings sind Fetzenköder in einer Länge bis zu fünf Zentimetern erlaubt. Dadurch hat man die Möglichkeit, einen guten Aal oder auch mal einen Zander zu fangen. Wer eine Tages- oder Wochenkarte erwirbt, kann in der Zeit zwischen 5 und 22 Uhr seine Köder auswerfen. Inhabern einer Monatserlaubnis ist auch das Nachtangeln erlaubt…
Den kompletten Artikel lest Ihr in RUTE & ROLLE 05/2021!
Text & Fotos: Dieter Schröder