Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks unterschreibt zwei Tage vor der Bundestagwahl still und heimlich die Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt“ sowie für fünf weitere Gebiete in der deutschen Nord- und Ostsee. Mit der Veröffentlichung der Verordnung am 27.09.2017 im Bundesanzeiger gilt das Angelverbot im Fehmarnbelt.
Bis heute fehlt eine nachvollziehbare wissenschaftliche Begründung für das Angelverbot. Wie sagte es Holger Ortel, Präsident des Deutschen Fischereiverbandes und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der SPD auf der Anglerdemo 2.0: „Das ist unanständig. Das macht man nicht, Frau Barbara Hendricks.“
„Wir haben dieses zur Kenntnis genommen. Ideologie hat gegenüber der Vernunft gesiegt. Jetzt gilt unsere ganze Anteilnahme den ohne Not in ihrer Existenz bedrohten Familien an der strukturschwachen deutschen Küste.“, so Lars Wernicke vom Organisationsteam Anglerdemo.
Der Angeltourismus an der deutschen Küste steht jetzt vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Betriebe werden die nächsten Monate nicht überstehen. Hunderte von Arbeitsplätzen gehen verloren. Die Küste verliert einen weiteren Teil ihres maritimen Erbes.
„Wir werden die willkürliche Entscheidung von Frau Barbara Hendricks nicht akzeptieren und weiter für das Meeresangeln und die betroffenen Familien kämpfen“, so Lars Wernicke. „Das Ende der deutschen Hochseeangelfahrt wird ewig mit den Namen Barbara Hendricks, Bettina Hagedorn und Jochen Flasbarth verbunden sein!“
ANMERKUNG REDAKTION: Das Angeln auf Fehmarn bleibt weiterhin erlaubt. Das Verbot gilt nur für oben beschriebenes Naturschutzgebiet, das vor der Küste Fehmarns liegt. Hier ein Link zur Karte: NSG Fehmarnbelt. Bitte storniert nicht Eure Buchungen, Ihr könnt auf Fehmarn noch erfolgreich angeln. Bitte unterstützt die Bootsverleiher, Angelläden, etc. vor Ort! Danke, Eure RuR-Redaktion.
Weitere Informationen erhaltet Ihr unter:
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http://www.wassertourismus-sh.com/angeln
Lest hier die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums!
Text: Lars Wernicke
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