Wer in Deutschland in öffentlichen Gewässern angeln möchte, der benötigt dafür einen Angelschein, ansonsten drohen mitunter empfindliche Strafen. Denn durch einen Angelschein wird sichergestellt, dass jeder Angler im Umgang mit den geltenden Bestimmungen, auch hinsichtlich des Tierschutzes, vertraut ist. Allerdings waren während der Corona-Pandemie viele Vereine von Angelvereinen über einen langen Zeitraum geschlossen und es galten verschiedene Einschränkungen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen verraten, wie man auch in Zeiten von Corona zu einem Angelschein kommt.

Zum Angelschein trotz Corona?

Wenngleich die Corona-Pandemie viele Lebensbereiche drastisch verändert hat, waren Angler von den geltenden Einschränkungen weniger stark betroffen. Denn diese hatten auch zu Zeiten von Corona immer die Möglichkeit, sich ein ruhiges Plätzchen zum Angeln zu suchen. Wer allerdings keinen Angelschein besitzt, der muss zunächst einmal einen Vorbereitungskurs bei dem zuständigen Fischereiverband des jeweiligen Bundeslandes ablegen. Da Präsenzkurse aufgrund von Corona jedoch lange Zeit nur eingeschränkt möglich waren, entscheiden sich viele angehenden Angler für einen anderen Weg, um dem Angelschein zu erwerben.

Per Onlinekurs zum Angelschein

Während Angler den Vorbereitungskurs für den Angelschein früher vor Ort machen mussten, kann man diesen mittlerweile auch online machen. Sobald man sich Informationen zum Angelschein online machen angeschaut und für einen Anbieter entschieden hat, kann man den Kurs auch während man zum Beispiel gerade Zuhause auf dem Sofa liegt bequem absolvieren.Hat man den Vorbereitungskurs erfolgreich absolviert, kann man sich im Anschluss daran zur Fischerprüfung anmelden.

Das Ablegen der Fischerprüfung

Nach erfolgreicher Absolvierung eines Vorbereitungskurses geht es schließlich an die Fischerprüfung, auf die man sich gut vorbereiten sollte. Die besteht in einigen Bundesländern neben einem theoretischen auch aus einem praktischen Teil, worüber man sich im Vorfeld informieren sollte. Wer diese Prüfung erfolgreich besteht, der kann sich unter Vorlage des Prüfungszeugnisses den eigenen Fischereischein bei seiner Stadt oder Gemeinde abholen. Dabei unterscheiden sich sowohl die Kosten für die Ausstellung als auch die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins je nach Bundesland. Mit dem Fischereischein ist der Angler nun dazu berechtigt, sich eine Fischereierlaubnis bzw. eine Angelkarte für dessen bevorzugtes Gewässer zu besorgen. Diese erhält man entweder bei der jeweiligen Gemeinde oder direkt von dem Pächter des Gewässers, in dem man in Zukunft angeln möchte. Wer die Fischerprüfung trotz intensiver Vorbereitung nicht besteht, der kann diese in der Folge so oft wiederholen, bis er die Prüfung besteht, wofür lediglich eine erneute Anmeldung sowie die Zahlung der Anmeldegebühr erforderlich ist.

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