Einschränkungen für Angler: In ausgewiesenen Bereichen von fünf Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gilt seit dem 28.10.2017 ein Angelverbot. Aus den Naturschutzgebieten „Borkum Riffgrund“, „Fehmarnbelt“, „Kadettrinne“, „Pommersche Bucht“ und „Sylter Außenriff“ werden die Angler in ausgewiesenen Bereichen gänzlich oder saisonal ausgegrenzt. Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat die scheidende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Verordnungen gegen den Protest der Angler unterschrieben. Gegenüber der ursprünglichen Planung fallen die Verbotszonen deutlich kleiner aus.
In einer aktuellen Pressemitteilung teilt der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) mit, dass er in der Verkleinerung jedoch keinen Kompromiss sieht. In der Meldung heißt es: „Während Segler und Motorboote weiterhin in den Rastgebieten der Pommerschen Bucht nach Belieben kreuzen dürfen und während industrielle Tätigkeiten am Grund des Fehmarnbelt gestattet bleiben, müssen die Freizeitangler aufgrund drohender Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel auf ihr Hobby verzichten. Ohne tragfähige Argumente verstehen wir die Verordnungen nicht als Entgegenkommen.“ Der DAFV fordert, dass verstärkt Anstrengungen zur Erforschung des Ostseedorsches unternommen werden. Damit ließe sich deutlich mehr für den Schutz dieser Art erreichen als durch sinnlose Angelverbote.
Pressemitteilung DAFV
Darstellung: DAFV, Malte Frerichs
Angelverbot: Interview mit Dr. Reinhold Hanel