Schritte gegen Angelverbote: Seit 27. September 2017 gilt das Angelverbot im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt und fünf weiteren Gebieten in der deutschen Nord- und Ostsee. Seitdem regt sich Widerstand. Der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. (LSFV) prüft nun rechtliche Schritte gegen die von Barbara Hendricks (SPD) unterzeichnete Verordnung. Auch der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. droht mit einer Klage.

 

Rute&Rolle hat für Euch Reaktionen zusammengefasst

DAFV und BMEL äußern „absolutes Unverständnis“ zum Angelverbot in den AWZ-Gebieten.
Lest die Stellungnahme hier.

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, wendet sich mit einem offenen Brief an Barbara Hendricks: „Die wissenschaftliche Grundlage für das in den Schutzgebietverordnungen enthaltene Verbot der Fischerei ist nicht hinreichend gegeben“
Lest den kompletten Brief hier.

Axel Pipping, Geschäftsführer des Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern, spricht in einem Interview mit dem NDR von rechtlichen Schritten: „Der Verband prüft eine Klage gegen die erlassenen Schutzmaßnahmen“
Artikel und Beitrag des NDR findet Ihr hier.

Peter Heldt, Präsident des LSFV, äußert sich in einer Pressemitteilung zu den Angelverboten: „Ein bitteres Vermächtnis für die deutschen Angler“.
Lest die Pressemitteilung hier.

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund häufiger Nachfragen stellen wir klar, dass die Verbote ausschließlich in den genannten NSG gelten. Drum herum gibt es noch reichlich Platz zum Angeln. Bitte storniert daher nicht Eure Kutterbuchungen oder Mietboote. Die Jungs vor Ort brauchen jetzt unsere Unterstützung nötiger denn je!

(Visited 128 times, 1 visits today)